Vergabe von Rettungsdienstleistungen;
Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juni 2017

Rettungsdienst

Mit Beschluss vom 12. Juni 2017 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die unter Berufung auf die neue Bereichsausnahme für Rettungsdienstleistungen nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB erfolgte (Direkt-)Vergabe der Stadt Solingen dem Europäischen Gerichtshof für eine Vorabentscheidung vorgelegt. In der Sache hat sich der Vergabesenat der bisherigen Wertung der Kommunalen Spitzenverbände angeschlossen, der zufolge das Vergaberecht bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen im Rettungsdienst wegen der Bereichsausnahme nicht anwendbar ist. Mit einer abschließenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist nicht vor Ende 2018 zu rechnen.

LKT Rundschreiben Nr. 418/2017 [PDF-Dokument: 65 kB]

24.07.2017